Sie sind hier:   Startseite / Autozulassung: Mit dem Wunschkennzeichen zur Kfz Zulassungsstelle

Autozulassung: Mit dem Wunschkennzeichen zur Kfz Zulassungsstelle

Im Frühling steigen die Zahlen der Autokäufe und Autozulassungen traditionell deutlich an. Wer in einer Kfz-Zulassungsstelle sein Auto neu anmelden will, muss mitunter viel Zeit mitbringen, es ist Hochbetrieb auf den Ämtern. Zumindest den zeitaufwändigen und oft nervenaufreibenden Schritt des Schilderdrucks kann sich heute jeder Autofahrer sparen. Autokennzeichen, Umweltplakette, Parkplatzschild oder Fahrradträgerschild lassen sich im Vorfeld bei Anbietern wie etwa www.gutschild.de bequem und kostengünstig online bestellen.

Wunschkennzeichen:

direkte Verlinkung zur Zulassungsstelle.

„Nur etwa fünf Prozent der deutschen Autofahrer wissen, dass es Kennzeichen nicht nur bei der Kommune, sondern auch online gibt“, erklärt Eduard Reinhardt, Betreiber des Online-Portals. „Die online bestellten Kennzeichen haben die gleiche Qualität, wie man sie auch bei der Zulassungsstelle bekommt“, so Reinhardt.

Sie sind, wie in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gefordert, reflektierend und tragen auf der Vorderseite das entsprechende DIN-Prüf- und Überwachungszeichen.

Bevor der Kunde das Wunschkennzeichen online bestellt, sollte er es allerdings bei der Zulassungsstelle reserviert haben. Über gutschild.de ist dies ganz bequem möglich, denn über die Website kann sich der Kunde mit 98 Prozent aller deutschen Zulassungsstellen verlinken. Er wird auf diese Weise direkt mit der Behörde verbunden und kann online die Verfügbarkeit des Kennzeichens prüfen und die Reservierung vornehmen.

Die Kosten für die Reservierung und Ausstellung eines Wunschkennzeichens sind bundesweit einheitlich und liegen bei 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen selbst und 2,60 Euro für die Reservierung.

Die Reservierungsgebühren sind aber nur dann fällig, wenn das Wunschkennzeichen auch ausgestellt wird. Bezahlt wird der Betrag bei der Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle. djd


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert