Sie sind hier:   Startseite / Kfz Abmeldung und Kfz Stilllegung

Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Kfz Abmeldung und Stilllegung:

Von den erforderlichen Unterlagen, dem Zulassungsrecht, den Abmeldekosten, dem Verwertungsnachweis bis hin zur Vertretungsvollmacht.

Seit dem 1. März 2007 wurde durch das neue Zulassungsrecht die Unterscheidung zwischen endgültiger und vorübergehender Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung aufgehoben.
Das heißt, dass man sich nicht mehr zwischen den zwei Varianten entscheiden muss. Für maximal sieben Jahre wird das Fahrzeug daher außer Betrieb gesetzt.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Auto endgültig abzumelden, wenn es von vornherein schon klar ist, dass man das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht mehr anmelden wird.
Um diese Möglichkeit zu nutzen, ist ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle vorzuweisen.

 

Kann man ein Auto oder Motorrad online abmelden?

Ja, denn seit 2015 ermöglichen die geänderten Regeln das elektronisches Abmelden von Fahrzeugen. Mit dieser Neuregelung wurde der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung gesetzt. Die Online-Abmeldung von Fahrzeugen ist seit 01. Januar 2015 über das Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg oder bei den Zulassungsstellen mithilfe von Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises möglich. Seit 2019 ist im Rahmen von i-Kfz die Online-Verfügbarkeit für den gesamten Kfz-Lebenszyklus wie Neuanmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung möglich. Ab September 2023 sollen nach dem Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung besondere Kfz-Kennzeichen, zum Beispiel E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert beantragt werden können.

 

Wissenswertes zur Kfz Stilllegung

Wann kann man ein Auto stilllegen?

Bleibt der PKW in Ihrem Besitz, soll jedoch für einen längeren Zeiraum nicht gefahren werden, so können Sie das Auto alternativ stilllegen. Ein Kfz Stilllegung ist für maximal 7 Jahre möglich, danach erlischt die Betriebserlaubnis.

 

Wissenswertes zur Fahrzeugabmeldung

Was braucht man zur Kfz-Abmeldung?

  • Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für die Kfz-Abmeldung benötigen:
    • Kennzeichenschilder
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle (nur bei endgültiger Kfz-Abmeldung)

 

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

  • Die Höhe der Abmeldekosten werden bestimmt durch die Art der Kfz-Abmeldung  und dem Zulassungsbezirk, in dem die Abmeldung erfolgt.
    Für gewöhnlich betragen diese zwischen 6 und 15 Euro.

 

Kann ein Dritter die Kfz Abmeldung für mich vornehmen?

  • Der Fahrzeughalter oder ein Vertreter kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle die Abmeldung vornehmen. Hierfür ist keine Vertretungsvollmacht erforderlich.
• gelesen 11.325 views




4 Antworten zu “Kfz Abmeldung und Kfz Stilllegung”

  1. PaulG54 sagt:

    Hallo zusammen.

    Ein wirklich interessanter Artikel. Die Kfz Abmeldung kann ein sehr kompliziert werden. Bei einem Autoverkauf übernimmt der Händler meistens die Abmeldung. Das gehört mittlerweile zum Serviceangebot. So auch wir von Lkw-online-verkaufen. Wenn Sie also Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, das Auto aber noch nicht abgemeldet ist, wird das von unserem Team komplett erledigt

  2. Kassem E. sagt:

    Ja. Das Thema und dieser Beitrag sind wirklich informativ. Danke fürs posten

  3. ub sagt:

    Die neuen Kfz-Regionalklassen für 2021 wurden heute veröffentlicht.
    Die Regionalklassen werden einmal jährlich für alle deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben.
    Etwa 4,8 Millionen Autofahrer rutschen in höhere Regionalklassen.
    Landen auch Sie 2021 in eine höhere Einstufung?
    https://kfz-versicherungsvergleich.kfz-auskunft.de/news/227.html

  4. ub sagt:

    Typklassen 2022

    Die neue Typklassenstatistik des GDV liegt vor. Die aktualisierte Fassung bringt zahlreiche Änderungen.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert