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Hier erfahren Sie Wissenswertes zur Kfz Abmeldung und Stilllegung:

Von den erforderlichen Unterlagen, dem Zulassungsrecht, den Abmeldekosten, dem Verwertungsnachweis bis hin zur Vertretungsvollmacht.

Seit dem 1. März 2007 wurde durch ein neues Zulassungsrecht die Unterscheidung zwischen endgültiger und vorübergehender Stilllegung bei der Kfz-Abmeldung aufgehoben.

Das heißt, man muss sich nicht mehr zwischen zwei Varianten entscheiden.

Für maximal sieben Jahre wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Ferner besteht die Möglichkeit, das Auto endgültig abzumelden, wenn es von vornherein klar ist, dass man das Fahrzeug auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht mehr anmelden wird. Um diese Möglichkeit zu nutzen, ist ein Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle vorzuweisen.

Kann man ein Auto oder Motorrad online abmelden?

Ja, geänderte Regeln ermöglichen das elektronisches Abmelden von Fahrzeugen. Mit einer Neuregelung wurde der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung gesetzt. Die Online-Abmeldung von Fahrzeugen ist seit Januar 2015 über das Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg oder bei den Zulassungsstellen mithilfe von Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises möglich. Seit 2023 ist im Rahmen von i-Kfz die Online-Verfügbarkeit für den gesamten Kfz-Lebenszyklus wie Neuanmeldung, Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung möglich.
Ferner können seit dem Neuerlass der Fahrzeugzulassungsverordnung besondere Kfz-Kennzeichen, zum Beispiel E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert beantragt werden.

 

Wissenswertes zur Kfz Stilllegung

Wann kann man ein Auto stilllegen?

Bleibt der Pkw in Ihrem Besitz, soll jedoch für einen längeren Zeiraum nicht gefahren werden, so können Sie das Auto alternativ stilllegen. Ein Kfz Stilllegung ist für maximal 7 Jahre möglich, danach erlischt die Betriebserlaubnis.

 

Wissenswertes zur Fahrzeugabmeldung

Was braucht man zur Kfz-Abmeldung?

  • Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für die Kfz-Abmeldung benötigen:
    • Kennzeichenschilder
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle (nur bei endgültiger Kfz-Abmeldung)

Tipp: Falls Sie Ihren Pkw privat verkaufen möchten: Kfz-Kaufvertrag kostenlos zum Download

 

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

  • Die Höhe der Abmeldekosten werden bestimmt durch die Art der Kfz-Abmeldung  und dem Zulassungsbezirk, in dem die Abmeldung erfolgt.
    Für gewöhnlich betragen diese zwischen 6 und 15 Euro.

 

Kann ein Dritter die Kfz Abmeldung für mich vornehmen?

  • Der Fahrzeughalter oder ein Vertreter kann in jeder Kfz-Zulassungsstelle die Abmeldung vornehmen. Hierfür ist keine Vertretungsvollmacht erforderlich.
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5 Antworten zu “Kfz Abmeldung und Kfz Stilllegung”

  1. PaulG54 sagt:

    Hallo zusammen.

    Ein wirklich interessanter Artikel. Die Kfz Abmeldung kann ein sehr kompliziert werden. Bei einem Autoverkauf übernimmt der Händler meistens die Abmeldung. Das gehört mittlerweile zum Serviceangebot. So auch wir von Lkw-online-verkaufen. Wenn Sie also Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, das Auto aber noch nicht abgemeldet ist, wird das von unserem Team komplett erledigt

  2. Kassem E. sagt:

    Ja. Das Thema und dieser Beitrag sind wirklich informativ. Danke fürs posten

  3. ub sagt:

    Die neuen Kfz-Regionalklassen für 2021 wurden heute veröffentlicht.
    Die Regionalklassen werden einmal jährlich für alle deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben.
    Etwa 4,8 Millionen Autofahrer rutschen in höhere Regionalklassen.
    Landen auch Sie 2021 in eine höhere Einstufung?
    https://kfz-versicherungsvergleich.kfz-auskunft.de/news/227.html

  4. ub sagt:

    Typklassen 2022

    Die neue Typklassenstatistik des GDV liegt vor. Die aktualisierte Fassung bringt zahlreiche Änderungen.
    Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

  5. Ulrike Borst sagt:

    Die Regionalklassen für 2025 liegen bereits vor.

    Rund 4,7 Millionen Halterinnen und Haltern profitieren von besseren Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Euer
    Kfzanmeldung.de-Team

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