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Neu seit Juli 2015: Assistenzsysteme Überprüfung bei der HU

Fahrer-Assistenzsysteme müssen – wie alle Fahrzeugteile – regelmäßig überprüft werden. Bisher wurden die Systeme dafür bei der Hauptuntersuchung (HU) „in Augenschein genommen“. Seit dem 01. Juli 2015 kommt dafür

nun ein spezieller HU-Prüfadapter zum Einsatz. Der Adapter kommuniziert bei der Prüfung über die Fahrzeugschnittstelle mit den Steuergeräten des Fahrzeugs und gleicht ab, ob die im Werk eingebauten Assistenzsysteme und deren Funktionen unverändert vorhanden sind.

Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeugtechnik des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), begrüßt diese Entwicklung: „Wir haben in den letzten Jahren große Fortschritte in der Sicherheitsausstattung gemacht.

Diese Systeme können aber nur dann zuverlässig zum Einsatz kommen, wenn sie regelmäßig, umfassend und mit Hilfe aktueller Technik überprüft werden.“ Immer mehr Autokäufer setzen auf den Sicherheitsgewinn durch Fahrerassistenzsysteme.

Das aus Sicht des DVR wichtige automatische Notbremssystem ist inzwischen in elf Prozent aller Neuwagen in Deutschland eingebaut. Aber auch der Abstandsregeltempomat, der Spurverlassen-Warner sowie die intelligenten Lichtsteuerungen finden immer mehr Zuspruch. Mit seiner Kampagne „bester beifahrer“ wollen der DVR und seine Partner den Einsatz von Fahrer-Assistenzsystemen fördern. ampnet/Sm


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