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H-Kennzeichen: Alte TÜV-Report-Ausgaben als Tippgeber für gute H-Kandidaten

Nach 30 Jahren ist es soweit: Hat ein Auto dieses Alter erreicht, gilt es als „Oldtimer“ und darf in Deutschland ein H-Kennzeichen führen. Im laufenden Jahr gilt das für Fahrzeuge, die 1988 erstmalig zugelassen wurden. Weiterlesen »

Von ub am 11.02.2018 um 16:05 Uhr gespeichert unter Newskommentieren » gelesen 1.503 views