Sie sind hier:   Startseite / Motorradanmeldung, Autoanmeldung – So funktioniert es richtig

Motorrad- und Autoanmeldung

Tipps von A bis Z

Anmeldungskosten, erforderliche Unterlagen zur Kfz Zulassung, Umtauschpflicht, Vertretungsvollmacht, Einzugsermächtigung bis zur hin zum Kfz- und Wechselkennzeichen:

Um eine bessere Nachverfolgbarkeit zu erzielen, gelten EU-Richtlinien für die Kfz-Zulassung. Dieses Reglement wird durch eine Vergabe von Registriernummern und fälschungssichere, vereinheitlichte Zulassungsdokumente erreicht.

 

Kann man ein Auto oder ein Motorrad online zulassen?

Ja, die internetbasierte Kfz-Zulassung (Projekt i-Kfz) macht es unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Seit 01. Oktober 2019 können alle Standard-Zulassungsvorgänge online abgewickelt werden. Seit September 2023 ist es möglich, auch besondere Autokennzeichen, wie E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen, internetbasiert zu beantragen.

Mit der Verordnung (Stufe 1 bis Stufe 4) wurde Schritt für Schritt eine internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen vollzogen. Seit 2015 – Stufe 1 – können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes bei der Zulassungsstelle mithilfe des neuen Personalausweises und von Sicherheitscodes abgemeldet werden. Als zweiter Schritt – Stufe 2 – (seit 2017) wurde die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Kfz-Halter möglich.

Der letzte Schritt – Stufe 4 – Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Fahrzeughalterinnen und Halter ihr Auto bzw. Motorrad online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort. Ferner können juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge jährlich stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt in die i-Kfz-Portale einsteuern können.

 

Wie meldet man ein Fahrzeug an?

Wissenswertes zur Autoanmeldung:

Die Anmeldung eines Pkw ist auch online über die Webseiten der regionalen Zulassungsstellen möglich. Die internetbasierten Vorgänge kann man auf den Portalen der Zulassungsbehörden aufrufen. Dort erhält man weitere Informationen.

Um eine passende Autoversicherung zu finden, sollten Sie sich schon vor der Autoanmeldung Gedanken machen.
Bei der Kfz Versicherung haben Sie die Wahl zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

<<<   Hier haben Sie die Möglichkeit zum kostenlosen Autoversicherungsvergleich  >>>

 

Wissenswertes zur Motorradanmeldung:

Da die Kfz Anmeldung beim Motorrad oftmals nur für ein paar Monate vorgenommen wird, sollte dies sorgfältig geplant werden.

Was braucht man, um ein Motorrad anzumelden?

Für die Motorrad-Zulassung benötigen Sie:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
  • den elektronischen Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • ihren Führerschein
  • ihren Personalausweis oder Reisepass
  • noch vorhandene Nummernschilder, HU-Nachweis und
  • die erforderlichen Bank-Daten zum Lastschrift-Einzugsverfahren.

<<<   Hier haben Sie die Möglichkeit zum kostenlosen Motorradversicherungsvergleich  >>>

 

Denken Sie daran:

Sollten Sie die zur Anmeldung benötigten Schriftstücke vergessen, müssten Sie nochmal wiederkommen und erneut einige Stunden Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde in Kauf nehmen.

 

Was braucht man, um ein Auto anzumelden?

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung mit den erforderlichen Unterlagen für die Kfz-Anmeldung.
(Um ein Motorrad oder Auto zuzulassen, kann man sich an eine Kfz-Zulassungsstelle oder an das Straßenverkehrsamt wenden.)

Kfz-Zulassung bei einen im Inland gekauften Neuwagen:

– Reisepass oder Personalausweis beider Elternteile und schriftliche Einwilligungserklärung (bei minderjährigen Haltern!)
– Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (bei Firmen!)
– Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen!)
– Bei beauftragter Person: Vollmacht zuzüglich Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer (2 Ausdrucke), Reisepass einschließlich Meldebescheinigung oder Personalausweis der bevollmächtigten Person
–  Zulassungsbescheinigung Teil I und II
– eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
– Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder gültiger Personalausweis

 

Kfz-Zulassung bei einen im Inland gekauften Gebrauchtwagen:

– Beleg der gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung
– Zulassungsbescheinigung Teil I und II
– bei angemeldetem Auto: Stilllegungs- bzw. Abmeldebescheinigung

 

Autoanmeldung bei einen im Ausland gekauften Fahrzeug, für das schon eine Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) erstellt wurde:

– Abgasuntersuchungsbescheinigung für AU-pflichtige Autos (nur Gebrauchtwagen)
– Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit Datenbestätigung/ COC-Papieren und Vollgutachten

 

Kfz-Zulassung bei einen im Ausland gekauften Fahrzeug, für das noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) erstellt wurde:

– Abgasuntersuchungsbescheinigung für AU-pflichtige Autos (nur Gebrauchtwagen)
– Einfuhrumsatzsteuererklärung bei EU-Import (nur Neuwagen)
– Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
– Unbedenklichkeitsbescheinigung
– COC-Papiere/ Datenbestätigung des Herstellers (Vollgutachten einer technischen Prüfstelle wie TÜV, Dekra & Co.)
– Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Einfuhr außerhalb der EU)

 

Wie viel kostet es, ein Auto anzumelden? 

Die Höhe der Anmeldekosten bzw. Anmeldegebühr werden bestimmt durch die Art der Kfz-Anmeldung, Neu- oder Gebrauchtwagen und dem Zulassungsbezirk, in dem die Anmeldung erfolgt.
Für gewöhnlich betragen diese zwischen 12 und 30 Euro.
Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich circa 10 Euro.

 

Kann man mit einer Vollmacht ein Auto anmelden?

Eine Vertretungsvollmacht ist notwendig, wenn Sie jemanden Beauftragen ihr Fahrzeug anzumelden. Hierfür gibt es so genannte Vollmachtsformulare.
Auch sind die Einverständniserklärungen zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und die Auskunftserteilung von etwaigen Kfz-Steuerrückständen mitzubringen.
In den meisten Bundesländern ist eine Kfz-Zulassung nur möglich, wenn die Kfz-Steuer per Lastschrift eingezogen wird und keine Kfz-Steuerrückstände existieren.
Außerdem werden Sie gebeten die Formulare in zweifacher Ausfertigung mit zur Zulassungsstelle zu bringen, da ein Kopie bei der Zulassungsstelle bleibt und eine an das Finanzamt geht.

Ihr Schriftstück mit dem zugeordneten oder gewünschten Kfz-Kennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
Mit diesem Schriftstück können Sie sich beim Schildermacher Ihr Fahrzeugkennzeichen anfertigen lassen.
Nachdem Sie Ihr Kennzeichen in Auftrag gegeben haben, müssen Sie zurück zur Zulassungsstelle. Dort bekommen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsplakette ausgestellt. Außerdem bekommen Sie TÜV-/ AU-Plakette ins Nummernschild gesetzt.

Um die passende Autoversicherung zu finden, sollten Sie sich schon vor der Autoanmeldung Gedanken machen.
Bei der Kfz Versicherung haben Sie die Wahl zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

 

Rückblick:
Seit Oktober 2005 werden die nach EU-Richtlinien gestalteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgegeben. Sie ersetzen die beiden Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Bei einer Neuanmeldung wurde, statt bisher Fahrzeugbrief und -schein, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt.
Durch die Zulassungsbescheinigungen wurden bei Änderungen (technische Änderungen am Auto, Ummeldung, Halterwechsel) Brief und Schein ausgetauscht.
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) ) und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sind weiterhin gültig, das heißt, es besteht keine Umtauschpflicht.

• gelesen 33.407 views




4 Antworten zu “Motorradanmeldung, Autoanmeldung – So funktioniert es richtig”

  1. Gudrun B. sagt:

    Danke für die sehr gute und umfassende Information, sie hat mir sehr geholfen. Mit einem freundlichen Gruss Gudrun

  2. ub sagt:

    Die neuen Regionalklassen für Krafträder 2021 wurden heute veröffentlicht.
    Die Regionalklassen werden einmal jährlich für alle deutschen Zulassungsbezirke herausgegeben.

    Landen auch Sie 2021 in eine höhere Einstufung?

    https://www.kfz-auskunft.de/news/27817.html

  3. Walter W. sagt:

    Anhänger zulassen
    Anhängerbetrieb mit der Führerscheinklasse B

    Darf man mit einem B-Führerschein, den man vor 2013 erworben hat, einen Anhänger mit zGG 750 kg an einem Fahrzeug mit 3.500 kg zGG ziehen?

    Was ist, wenn die Fahrerlaubnis nach 2013 erworben wurde?
    Was darf man dann fahren?

    Viele Grüße
    Walter W.

  4. ub sagt:

    Kommt ab Herbst 2023 die digitale Kfz-Zulassung?

    Am 31.03.2023 stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das Verfahren zur Kraftfahrzeugzulassung digitalisiert und beschleunigt.
    Der Gang zur Zulassungsstelle wäre damit ab Sepetember überflüssig, alles Notwendige können Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter online beantragen.
    Auch Autohäuser und professionelle Zulassungsdienste können dann die digitalen Services nutzen.
    Auch Autokäuferinnen und Autokäufer können ihren Pkw beim Kfz-Versicherer nicht nur versichern, sondern könnten somit auch gleich die Zulassung beantragen.

    Lesen Sie auch: https://www.kfzanmeldung.de/kraftfahrzeugzulassung-versicherer-koennen-die-kfz-anmeldung-uebernehmen/

    Euer Kfzanmeldung.de-Team

Schreibe einen Kommentar zu Walter W. Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert