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Verbraucherhinweis – neue Regeln bei der Hauptuntersuchung

Die Neuerungen bei der Hauptuntersuchung auf einen Blick: Autofahrer müssen sich ab 1. Juli 2012 auf einige neue Regeln bei der HU einstellen. Vorgesehen sind nach Angaben von Dekra unter anderem die Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme und eine kurze Testfahrt sowie eine bundesweit einheitliche Mängelbeschreibung. Die Rückdatierung der HU entfällt künftig.

Wichtigste Neuerung der modernisierten Hauptuntersuchung ist eine umfassende Prüfung der elektronisch gesteuerten Sicherheitssysteme, wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent. Über die Diagnose-Schnittstelle soll künftig geprüft werden, ob die sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme richtig funktionieren. Die Elektronikprüfung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden. Für alle Fahrzeuge ist zudem eine Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h vorgeschrieben, damit der Prüfingenieur die Funktion der Assistenzsysteme  überprüfen kann.
Neu ist auch, dass die Prüfplakette nicht mehr rückdatiert wird, wenn das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung kommt. Das heißt: Die neue Plakette ist ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Da sich der technische Zustand der Fahrzeuge verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen, verlangt der Gesetzgeber beim Überziehen jedoch eine „vertiefte Untersuchung“, für die eine höhere Gebühr fällig wird.
Künftig erhalten Autofahrer bei der HU zudem einen genaueren Prüfbericht, der den konkreten Mangel und dessen Lage nach einem bundesweit einheitlichen System ausweist, wie es bei Dekra schon seit langem üblich ist. Wenn anstelle von „Bremsanlage“ im Prüfbericht künftig „Bremsscheibe 1.Achse links verschlissen“ steht, erhält der Autofahrer einen genaueren Hinweis, was am Fahrzeug repariert werden muss.  auto-medienportal.net/jri


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